Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach hat in seiner Sitzung vom 7. November 2024 die Novellierung der Verordnung über die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge wie folgt beschlossen:

Verordnung des Gemeinderates

über die Festsetzung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge unter Zugrundelegung der Bestimmungen des § 41 der Nö Bauordnung 2014, LGBl. 1/2015 in der geltenden Fassung

 (1) Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe wird mit EUR 5.730,00 (in Worten:

--fünftausendsiebenhundertdreißig--) festgesetzt

 (2) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis dahin geltende Verordnung außer Kraft

 (3) Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bis dahin geltende Stellplatz-Ausgleichsabgabe anzuwenden.