Einheitssatz Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 die Novellierung der Verordnung über die Höhe des Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wie folgt beschlossen:

Verordnung des Gemeinderates

über die Festsetzung des Einheitssatzes für die Berechnung der Aufschließungsabgabe unter Zugrundelegung der Bestimmungen des § 38 der Nö Bauordnung 2014 in der geltenden Fassung

   

(1) Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird mit EUR 767,00 (in Worten: --siebenhundersiebenundsechzig--) festgesetzt

(2) Diese Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis dahin geltende Verordnung außer Kraft

(3) Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bis dahin geltende Einheitssatz anzuwenden.