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Wahlservice für die Gemeinderatswahl 2025
Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat unserer Marktgemeinde neu gewählt.
Unsere, bereits vor den Weihnachtsfeiertagen zugestellte „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Diese Wahlinformation ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Wenn Sie am 26. Jänner 2025 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, da die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der
22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2023, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24.01.2023, 12:00 Uhr möglich.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Wählen mit einer Wahlkarte:
- per Briefwahl (die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen)
- durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal,
- Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen
- persönliche Stimmabgabe in beiden Wahllokalen der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach am Wahltag
- beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde
Öffnungszeiten der beiden Wahllokale:
Wahlsprengel 1 - Wahllokal Amtshaus Aggsbach-Dorf
3394 Aggsbach-Dorf, Haupststraße 43
Wahlzeit: 08.00 – 13.00 Uhr
(Ortschaften: Aggsbach-Dorf, Aggstein, Wolfstein)
Wahlsprengel 2 - Wahllokal Amtshaus Schönbühel
3394 Schönbühel, Schlossstraße 2
Wahlzeit: 07.00 – 12.00 Uhr
(Ortschaften: Berging, Hub, Schönbühel)