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Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
Die Anmeldung des Hundes ist bei der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach schriftlich, mittels des zur Verfügung stehenden Anmeldeformulars oder über die Online-Plattform amtsweg.gv.at vorzunehmen. Wechselt der Hundehalter seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde oder verstirbt der Hund ist das Tier schriftlich abzumelden.Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe, die jeweils bis zum 15.02. des Kalenderjahres zur Zahlung fällig ist.
Die Abgabe beträgt
Bei Anmeldung des Hundes werden einmalig € 0,47 für die Hundemarke verrechnet.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen neu vorgesehen:
13.03.2024